Tennis Clubregeln

Clubregeln des MTV Rethmar – Ein Leitfaden für ein harmonisches Miteinander

Wir wollen unseren Mitgliedern und Gästen die Freizeit so angenehm wie möglich gestalten. Dazu haben wir eine Reihe von Verhaltensweisen zusammengestellt, die für alle gleich gelten

  1. Das Betreten und Bespielen der Tennisplätze ist nur mit für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen erlaubt.
  2. Kinder und Jugendliche sind herzlich willkommen. Die Plätze können von Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen gleichberechtigt belegt werden.
  3. Auf Punktspiele und Mannschaftstraining muss generell Rücksicht genommen werden.
  4. Ein Spiel von Vereinsmitgliedern mit Gästen ist möglich. Hierfür ist pro Nutzung ein Entgelt von 10,00 € an den Verein zu zahlen. Das Gastgeld ist auf das Vereinskonto zu überweisen und im Verwendungszweck „Name des Mitglieds + Gastgeld“ aufzuführen. Diese Gebühr wird nur bei Erwachsenen erhoben. Bei jugendlichen Gastspielern wird keine Gebühr erhoben.
  5. Kinder unter 12 Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen die Plätze nicht alleine betreten. Sie müssen von einer Aufsichtsperson (Trainer/Eltern) begleitet werden.
  6. Kinder über 12 Jahren und Jugendliche können gerne parallel zum Trainingsbetrieb Tennis spielen. Die Trainingszeiten der Trainer werden zu Beginn der Spielsaison in einem Aushang bekannt gegeben.
  7. Nach Beendigung des Spiels muss der Platz mit den vorhandenen Abziehnetzen abgezogen werden. Der Belag wird so immer wieder geglättet und eine bessere Platzqualität und somit ein höherer Spielkomfort gewährleistet. Das Abziehen erfolgt bis an den äußersten Rand des Platzes entweder in Schlangenlinien oder in Schneckenlinie von außen nach innen.
  8. Der Platz ist nach Benutzung stets abzuschließen.
  9. Die Aktivmitglieder ab 18 Jahren erhalten gegen ein Pfandgeld von € 10,00 einen Schlüssel zur Tennisanlage. Bei Clubaustritt muss der Schlüssel zurückgegeben werden, gleichzeitig wird das Pfandgeld zurückerstattet. Geht ein Schlüssel verloren, ist dies sofort einem Vorstandsmitglied zu melden und das Pfandgeld verfällt.
  10. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr

Gesellige Veranstaltungen und Punktspielbetrieb

  1. Alle Mitglieder bemühen sich um Ordnung und Sauberkeit auf der Anlage und im Tennishaus.
  2. Während des Punktspielbetriebes ist die Mithilfe aller Mitspieler – bei Kindern und Jugendlichen – ihrer Eltern erforderlich. Der MTV Rethmar hat in der Tennisanlage keine Bewirtung. Jeder Teilnehmer an Punktspielen kann seinen Betrag dazu leisten: Beim Bewirten der Gäste mit Getränken und Essen und nachher beim Aufräumen. Es gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip:- Gläser und Geschirr sind nach der Bewirtung zu reinigen- Das Tennishaus und Terrasse sind aufzuräumen und angefallener Müll ist privat zu entsorgen. – Benutzte Geschirrtücher und Handtücher bitte zu Hause waschen. – Alle Speisen, Lebensmittel und Getränke sind wieder mitzunehmen.
  3. Gleiches gilt bei geselligen Veranstaltungen der Mitglieder.
  4. Im Tennishaus wird nicht geraucht.

Arbeitsdienste

Eine Gemeinschaft wie der MTV Rethmar lebt von dem Engagement und von der Initiative aller seiner Mitglieder.

Die aktiv die Tennisanlage nutzenden weiblichen und männlichen Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr werden zu Arbeitsleistungen verpflichtet um den Betrieb der Tennisanlage und des Club-hauses zu gewährleisten.

Jeder aktive Tennisspieler ab dem 16. Lebensjahr muss jährlich mindestens 3 Stunden Arbeits-leistungen erbringen; ab dem 18. Lebensjahr mindestens 6 Stunden. Mitglieder ab dem vollendeten 70. Lebensjahr müssen keine Arbeitsleistungen erbringen. Freiwillige Leistungen sind natürlich jederzeit willkommen.

Bei jedem Arbeitseinsatz wird vom Verantwortlichen eine Liste ausgelegt, in dem die arbeitenden Mitglieder sich mit entsprechenden Arbeitszeiten eintragen und unterschreiben.

Es können auch Arbeitsleistungen von anderen Personen, z.B. Familienmitgliedern für einen aktiven Tennisspieler abgearbeitet werden. Die Dokumentation ist dann entsprechend vorzunehmen.

Es können nur Arbeitseinsätze berücksichtigt werden, die von den aktiven Tennisspielern ordnungs-gemäß dokumentiert wurden. Der für den Arbeitseinsatz Verantwortliche bestätigt die eingetragenen Zeiten und leitet die Nachweise an den Kassenwart weiter. Die Nachweise werden zum Ende des Kalenderjahres vom Vorstand ausgewertet. Bei Nichterreichen der geforderten Anzahl an Arbeitsleistungen werden den aktiven Tennisspielern mit dem Jahresbeitrag zusätzlich je fehlender Arbeitsleistung pro Stunde € 13,00 in Rechnung gestellt.

Den Belangen und Interessen der Mitglieder an einem lebendigen Verein kann nur dann Rechnung getragen werden, wenn alle Mitglieder aktiv und gestaltend „mitmachen.“

Kontonummer für Überweisungen des Gastgeldes: DE47251933317200484302 Männerturnverein Rethmar

Anregungen zu dieser Spiel-/Hausordnung sind an den Vorstand zu richten.

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